Organisatorisches
Ich bin Wahltherapeutin
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Das bedeutet, dass Sie die Behandlungskosten selbst bezahlen. Sie können die Rechnung aber bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil der Kosten zurückerstattet.

Eine Stunde Ergotherapie Einzelbehandlung
100 €

Individuell angepasste Schienen
Preis auf Anfrage
Verordnung und Einreichung
Wichtig: Für die Ergotherapie benötigen Sie bei der ersten Sitzung eine ärztliche Verordnung sowie alle relevanten Befunde – ohne eine gültige Verordnung kann die Therapie nicht stattfinden.
Bewilligung durch die Krankenkasse
KFA und SVS: Die Verordnung muss vor dem zweiten Termin von der Krankenkasse genehmigt werden.
ÖGK und BVAEB: Eine Bewilligung ist derzeit nicht erforderlich.
Ausstellung der Verordnung
Die Verordnung kann sowohl von Ihrem Hausarzt als auch von einer Fachärztin ausgestellt werden
(z.B.: 10 x Ergotherapie Einzelbehandlung à 60 Minuten)
Eine Verordnung für eine Schienenanfertigung muss Folgendes enthalten:
- „Ergotherapie“
- „Schienenanfertigung“
- Art der Schiene: z.B. „CTS-Schiene links“
oder „statische Handgelenksschiene bei CTS links“
Terminabsagen und Ausfallhonorar
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn per SMS oder E-Mail ab.
Bei nicht rechtzeitiger Absage muss ein Ausfallhonorar berechnet werden.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt nach Ausstellung einer Honorarnote mittels Banküberweisung. In Ausnahmefällen kann auf Wunsch in bar bezahlt werden.
Kostenübernahme und Rückerstattung
Von Ihrer Krankenkasse werden die Behandlungskosten teilweise übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Rückerstattungshöhe.
z.B. ÖGK (Stand 17.03.2026):
Ergotherapie Einzelbehandlung:
60 Minuten: 60,82 €
Link zu Kostenerstattung Ergotherapie ÖGK
Für eine Rückerstattung reichen Sie die bewilligte Verordnung, die Honorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie den Restbetrag gegebenenfalls dort einreichen.
Anzahl der Therapieeinheiten
Die Verordnung legt die maximale Anzahl an Sitzungen fest. Wie viele Einheiten tatsächlich erforderlich sind, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab und wird im Therapieverlauf gemeinsam entschieden.
